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Grundauskommen


Seit einigen Jahren setzen sich immer mehr Menschen für die Idee ein, das teure, bevormundende und erniedrigende Kontrollsystem Hartz IV abzuschaffen und an dessen Stelle in Verbindung mit einer radikalen Steuervereinfachung ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle Bürger einzuführen.
Es gibt wichtige soziale und ökonomische Argumente für dieses Konzept.
Das Hauptargument der Gegner besteht in dem Misstrauen, dass die Menschen dann nicht mehr arbeiten würden.

Unsere Praxis liefert hier Antworten.

Wir warten nicht auf politische Entscheidungen, sondern realisieren schon jetzt für alle Teilnehmer, die hier leben und arbeiten, eine bescheidene Grundsicherung.
Allerdings gilt diese Grundsicherung nur für Menschen, die eine bestimmte Leistung auch tatsächlich erbringen. Als wesentliches Charakteristikum versuchen wir, weitgehend auf bürokratische Kontrollen oder gar Bevormundung zu verzichten.

Wir nennen es auch nicht Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE), sondern Bedingtes Grundauskommen (BGA) mit der Garantie, dass unabhängig von den monetären Ergebnissen seiner Arbeit, keiner um seine wirtschaftliche Existenz bangen muss.

Das Pilot-Grundauskommen finanziert sich aus Einzahlungen aller Teilnehmer durch einen prozentualen Teilbetrag ihres Einkommens und aus einem externen Fonds, der durch die Stiftung Lebenspark eingeworben und verwaltet werden soll.

Diese Einzahlungen fließen in einen gemeinsamen Grundauskommens-Fonds, von dem das Grundauskommen an alle Teilnehmer monatlich ausgezahlt wird.

Die in der folgenden Grafik aufgezeigten 50%-Anteil des Einkommens aller Teilnehmer als monatliche Einzahlung in den Grundauskommens-Fonds, ist eine von den Mitgliedern der Gemeinschaft beschlossene, freiwillige Orientierungsgröße.